Finanzierung
Als dipl. Pflegefachfrau HF bin ich in all meinen Dienstleistungen Krankenkassen anerkannt. Ausserdem ist es wichtig zu wissen, dass Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre keinen Selbstbehalt bezahlen. Unten finden Sie die genauen Informationen zur Finanzierung im Kanton Schwyz , Kanton Zürich, Kanton Zug und Kanton Uri.
Termine müssen 24h im Voraus abgesagt werden. Wenn dies nicht erfolgt, werden Ihnen die Stunden vollumfänglich in Rechnung gestellt. Ausgenommen hiervon, sind medizinische Notfälle.
Abklärung, Beratung, Koordination: 76.90 Franken / Stunde
Behandlungspflege: 63.00 Franken / Stunde
Grundpflege: 52.60 Franken / Stunde
Der Restbetrag (Normdefizit) wird durch die Gemeinde übernommen.
Es wird bei indizierten Begleitungen dem Klienten / der Klientin seperat in Rechnung gestellt: 2.– CHF pro Kilometer.
Finanzierung im Kanton Schwyz
Wie wird eine ambulante psychiatrische Pflege finanziert?
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Krankenkasse
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Gemeindeanteil
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Eigenanteil
Die Kosten für die ambulante psychiatrische Pflege werden grösstenteils durch die Krankenkasse und die Gemeinden übernommen.
Pflegerische Leistungen
Die Krankenkassen vergüten Ihnen die Kosten für die nachfolgenden Leistungen, unter Anrechnung von Franchise und Selbstbehalt.
Patientenbeteiligung: + 10 Prozent (max. Fr. 7.65 / Tag)
Gemäss Krankenversicherungsgesetz muss sich der Patient seit 2012 neben Franchise und Selbstbehalt mit einer zusätzlichen Beteiligung von 10% (jedoch max. CHF 7.65 pro Tag) auf die obigen KLV-Leistungen an den Kosten beteiligen. In finanziellen Härtefällen kann der Kunde bei seiner Gemeinde ein Gesuch um Erlass der Patientenbeteiligung einreichen.
Finanzierung im Kanton Zürich
Wie wird eine ambulante psychiatrische Pflege finanziert?
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Krankenkasse
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Gemeindeanteil
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Eigenanteil
Die Kosten für die ambulante psychiatrische Pflege werden grösstenteils durch die Krankenkasse und die Gemeinden übernommen.
Die Selbstbeteiligung beträgt im Kanton Zürich 7.65 Franken pro Tag und Einsatz. Die Selbstkosten werden durch die Klientinnen und Klienten bezahlt. Daneben verrechnet Ihnen die Krankenkasse, wie auch bei allen anderen medizinischen Leistungen, 10% Selbstbehalt. Personen die Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beziehen, können den Selbstbehalt bei der Ausgleichskasse oder dem Sozialamt zurückfordern. Selbstverständlich dürfen Sie mich auch als Selbstzahler, ohne die Krankenkasse zu involvieren, engagieren. Ich verrechne in diesem Fall einen Stundenansatz von 150 Franken.
Finanzierung im Kanton Zug
Wie wird eine ambulante psychiatrische Pflege finanziert?
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Krankenkasse
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Gemeindeanteil
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Eigenanteil
Die Kosten für die ambulante psychiatrische Pflege werden grösstenteils durch die Krankenkasse und die Gemeinden übernommen.
Die Selbstbeteiligung beträgt im Kanton Zug 7.65 Franken pro Tag und Einsatz. Die Selbstkosten werden durch die Klientinnen und Klienten bezahlt. Daneben verrechnet Ihnen die Krankenkasse, wie auch bei allen anderen medizinischen Leistungen, 10% Selbstbehalt. Personen die Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beziehen, können den Selbstbehalt bei der Ausgleichskasse oder dem Sozialamt zurückfordern. Selbstverständlich dürfen Sie mich auch als Selbstzahler, ohne die Krankenkasse zu involvieren, engagieren. Ich verrechne in diesem Fall einen Stundenansatz von 150 Franken. Für die Patientenbeteiligung ab 18 Jahren gilt: Maximal wird eine Patientenbeteiligung von CHF 15.35 pro Tag in Rechnung gestellt. Bei Klientinnen und Klienten mit Steuerwohnsitz im Kanton Zug übernimmt der Kanton die Kosten, die nach Abzug des Beitrags der Krankenversicherung und der Patientenbeteiligung verbleiben («Restfinanzierung»). Klientinnen und Klienten mit ausserkantonalem Steuerwohnsitz erhalten die Restkosten in Rechnung gestellt. Die Klientin oder der Klient kann diese bei der Wohnsitzgemeinde oder beim Wohnkanton geltend machen.
Finanzierung im Kanton Uri
Wie wird eine ambulante psychiatrische Pflege finanziert?
Patientenbeteiligung und Restfinanzierung
Die Patientenbeteiligung ist im Kanton Uri 20% pro Tag und pro Patient.
Die Patientenbeteiligung wird aus der Differenz zwischen den Pflegevollkosten und den KVG-Tarifen errechnet. Maximal wird eine Patientenbeteiligung von CHF 15.35 pro Tag in Rechnung gestellt. Bei Klientinnen und Klienten mit Steuerwohnsitz im Kanton Uri übernimmt der Kanton die Kosten, die nach Abzug des Beitrags der Krankenversicherung und der Patientenbeteiligung verbleiben («Restfinanzierung»). Klientinnen und Klienten mit ausserkantonalem Steuerwohnsitz erhalten die Restkosten in Rechnung gestellt. Die Klientin oder der Klient kann diese bei der Wohnsitzgemeinde oder beim Wohnkanton geltend machen. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren wird die Patientenbeteiligung ebenfalls erhoben.